3. 3.1. Mit Schreiben des Steueramtes R. vom 23. Oktober 2018 wurde A. und B. eine Reformatio in peius angedroht. 3.2. A. liess dazu mit Schreiben vom 6. November 2018 Stellung nehmen. Neu und sinngemäss wurde beantragt, dass die ordentlichen Arbeitnehmerbeiträge für das BVG von CHF 89'943.00 zum Abzug zuzulassen seien. 4. Mit Entscheid vom 19. November 2018 wies die Steuerkommission Q. die Einsprache ab. In Reformatio in peius wurde das steuerbare Einkommen auf CHF 314'700.00 (satzbestimmendes Einkommen CHF 865'600.00) und das steuerbare Vermögen auf CHF 454'000.00 (satzbestimmendes Vermögen unverändert CHF 624'000.00) erhöht. -3-