2. Gegen die Verfügung vom 17. April 2018 liess A. mit Schreiben vom 17. Mai 2018 Einsprache erheben. Er liess den Antrag stellen: "Steuerveranlagung 2012 Die Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit sind nochmals zu überprüfen und der Einkauf in die Pensionskasse ist im Umfang von 50 % als geschäftsmässiger Aufwand zu betrachten. Die im Zusammenhang mit dem Einkauf stehenden Verzugszinsen von CHF 31'892 sind zum Abzug zuzulassen. Die Vermögensanteile an den einfachen Gesellschaften Baukonsortium G. sowie E., beide Q., sind nochmals zu überprüfen resp. zu korrigieren"