StG und Verkaufserlös 2011 sei möglich (Rekurs, S. 4, Ziff. 4). "Der Steuerpflichtige hat aus natürlichem Rechtsempfinden richtig deklariert und ein gesetz- und bundesgerichtskonformes Handeln gemacht." Nicht zu beachten sei die Beurteilung im Bundesgerichtsurteil 2C_959/ 2017, da andere Urteile mit gleichem Sachverhalt, so unter anderem die Urteile 2C_708/2010 und 2C_846/2016 sowie 2C_561/2016 vom Bundesgericht abweichend beurteilt worden seien. "Es obliegt dem Recht des Steuerpflichtigen auch bundesgerichtliche Urteile zu kritisieren. Er macht dies begründet."