5.2. 5.2.1. In Abweichung von der Selbstdeklaration wurden die Rekurrentin und B. sel. von der Steuerkommission R. für das Jahr 2011 zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 1'377'900.00 und zu einem steuerbaren Vermögen von CHF 2'938'000.00 veranlagt. Dabei wurde ein Gewinn aus dem Verkauf der Baulandgrundstücke Parzellen Nr. aaa, bbb, ccc, ddd (recte: eee) und fff von CHF 1'309'913.00 zu den Einkünften aus selbständiger Erwerbstätigkeit von B. sel. gerechnet. Beim steuerbaren Vermögen wurden aufgrund dieser Aufrechnung zusätzliche Schulden "AHV-Beiträge 2011" von CHF 136'687.00 und "Steuern 2011" von CHF 497'000.00 berücksichtigt.