5. Den Einspracheentscheid vom 6. Dezember 2018 (Zustellung am 19. Dezember 2018) haben B. und A. mit Rekurs vom 23. Januar 2019 (Postaufgabe am 24. Januar 2019) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weiterziehen lassen. Sie stellen folgende "ANTRÄGE 1) Es sei die Verjährung von Amtes wegen zu beachten. 2) Reduktion des Einkommens um Fr. 1'309'913.00 -3- 3) Vorbehältlich, dass die Veranlagung nicht verjährt ist, Erhebung eines Kapitalgewinnes auf der Differenz Einbringungswert 2008 (damaliger Verkaufserlös pro m2 zum Erlös 2011)