Ein allfälliger Kapitalgewinn im Jahr 2010 in der Differenz zwischen Verkaufserlös 2008 und Verkaufserlös 2010 unterliege nicht der privilegierten Abrechnung (privilegiert mit der Einkommenssteuer zu erfassender Liquidationsgewinn). Das Urteil 2C_708/2010 sei nicht überholt. "Einzonung in den Baubereich heisst Erreichen der Überbaubarkeit, was ab 2008 geschehen ist." 6. 6.1. B. sel. war selbständig erwerbender Landwirt. Ab den Jahr 2008 parzellierte er fortlaufend Baulandparzellen von der Parz. ggg und der Parz. hhh ab, so auch die sechs Parzellen Nrn. aaa (702 m²), bbb (841 m²), ccc (790 m²), ddd (759 m²), eee (790 m²) und fff (885 m²).