Die Parzelle Nr. ggg sei dem Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht vom 4. Oktober 1991 (BGBB) unterstellt gewesen. Im Jahr 2008 sei eine nichtlandwirtschaftliche Tätigkeit aufgenommen worden, indem am 11. Januar 2008 ein Baugesuch für die Erschliessung der Parzelle Nr. ggg eingereicht worden sei. Das Baugesuch sei am 10. März 2008 bewilligt worden. Anschliessend seien die Erschliessungsanlagen gebaut worden. Die Parzelle Nr. ggg habe erst mit der Erstellung der notwendigen Erschliessungsanlagen zur Bebauung freigegeben werden können. Bis dahin sei das Grundstück nicht baureif gewesen. Somit stehe ganz klar fest, dass B. sel.