von CHF 2'079'000.00 veranlagt. Dabei wurde ein Gewinn aus dem Verkauf der Baulandgrundstücke Parzellen Nr. aaa, bbb, ccc, ddd, eee und fff von CHF 1'548'786.00 zu den Einkünften aus selbständiger Erwerbstätigkeit von B. sel. gerechnet. Beim steuerbaren Vermögen wurden aufgrund dieser Aufrechnung zusätzliche Schulden "AHV-Beiträge" von CHF 159'734.00 und "Steuern 2010" von CHF 577'000.00 berücksichtigt. 5.2.2. Der Veranlagungsverfügung liegt die Berechnung vom 20. Juni 2013 zu Grunde: