5. 5.1. Die Rekurrentin und B. sel. deklarierten mit der Steuererklärung 2010 ein steuerbares Einkommen von CHF 48'411.00 (Einkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit von CHF 1'670.00, Renteneinkünfte von CHF 40'068.00, Wertschriftenertrag CHF 20'923.00, Nettoertrag aus Liegenschaften -CHF 1'507.00 und Abzüge von total CHF 14'850.00 zuzüglich Selbstbehalt Krankheitskosten von CHF 2'107.00). 5.2. 5.2.1. In Abweichung von der Selbstdeklaration wurden die Rekurrentin und B. sel. von der Steuerkommission Q. für das Jahr 2010 zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 1'612'000.00 und zu einem steuerbaren Vermögen -8-