5. Den Einspracheentscheid vom 6. Dezember 2018 (Zustellung am 19. Dezember 2018) haben B. und A. mit Rekurs vom 23. Januar 2019 (Postaufgabe am 24. Januar 2019) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weiterziehen lassen. Sie stellen folgende "ANTRÄGE 1) Es sei das steuerpflichtige Einkommen um Fr. 1'545'536.00 herabzusetzen. 2) Es sei in Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen § 27, Absatz 4 des kantonalen Steuergesetzes, Artikel 8, Abs. 2 StHG und gestützt auf das Bundesgerichtsurteil 2 C-708 / 2010 zu urteilen. -3-