213 Abs. 3 DBG entsprechende Bestimmung in § 19 Abs. 1 StG und stimmt folglich mit der Regelung im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer überein (Kommentar zum internationalen Steuerrecht, Basel 2015, Art. 23 DBG A, B N 91 f.). 6.4.3. Das KStA hat dem Einspracheentscheid eine detaillierte, korrekte Berechnung beigelegt, auf diese kann verwiesen werden (vgl. Beilage zum Einspracheentscheid "angepasste Steuerausscheidungen"). Daraus ist ersichtlich, dass die Reihenfolge der Abzüge eingehalten und der Kleinver- - 13 -