6.3. 6.3.1. Die Rekurrentin macht Kosten sowie ausländische Erbschaftssteuern geltend, welche ihr durch die Erbschaft der Liegenschaft in den Niederlanden entstanden seien. An der Verhandlung führte sie aus, es handle sich bei den geltend gemachten Kosten um solche, welche mit der Erbschaft zu tun hätten. Das Kataster habe die Liegenschaft von ihren Eltern nicht richtig registriert. Der Namen ihrer Mutter sei falsch geändert worden. Die Adresse von ihrem Vater sei auch falsch gewesen (Protokoll, S. 4). Sie macht damit bei den Nachsteuern zu berücksichtigende Gewinnungskosten geltend.