Folglich konnte sie bereits über die Liegenschaft verfügen bzw. diese verwalten und nicht erst – wie behauptet – im Jahr 2015. Somit deutet vorliegend nichts darauf hin, was ein Abweichen vom Grundsatz des Nachlassübergangs im Zeitpunkt des - 10 - Todes der Mutter rechtfertigen würde. Folglich ist ab dem 31. Dezember 2007 das Eigentum an der Liegenschaft in den Niederlanden (Einkommen und Vermögen) der Rekurrentin zuzurechnen.