6.2.2. Grundsätzlich geht das Eigentum an Nachlassgegenständen mit dem Tod des Erblassers auf dessen Erben über. Die Mutter der Rekurrentin verstarb am 31. Dezember 2007. Folglich ging das Eigentum an der Liegenschaft in den Niederlanden am Todestag anteilsmässig auf die Rekurrentin über. Die Rekurrentin gibt selbst an, dass sie bereits im Mai 2008 versucht habe, dass Haus über einen Makler zu verkaufen. An der Verhandlung führte sie zudem aus, dass sie sechs Jahre lang die Verwaltung des Hauses (bis zu dessen Verkauf) gemacht habe (Protokoll. S. 3). Folglich konnte sie bereits über die Liegenschaft verfügen bzw. diese verwalten und nicht erst – wie behauptet – im Jahr 2015.