ASA 75 S. 25). Ein Verschulden der steuerpflichtigen Person ist nicht erforderlich (Bundesgerichtsurteil vom 25. April 2003 [2A.182/2002] = ASA 73 S. 482). 6. 6.1. Die Rekurrentin bestreitet nicht, vom 21. Dezember 2009 bis 2. August 2018 (Saldierung) Eigentümerin des Kontos bei der C., Belgien, (ccc) gewesen zu sein. Somit ist unbestritten, dass die Rekurrentin dieses Konto weder deklariert, noch in der Selbstanzeige angegeben hat. 6.2. 6.2.1. Die Rekurrentin macht geltend, sie habe erst im Jahr 2015 auf die Erbschaft zugreifen können, weshalb ihr die Erbschaft (Vermögen und Erträge) zuvor nicht (anteilig) zuzurechnen sei.