Eine falsche Bezeichnung der Liegenschaft als belgische anstelle einer niederländischen Liegenschaft habe keinen Einfluss auf den Nachsteuerbetrag. Dass der Anteil am Nachlass der Mutter schon ab dem Todestag der Erbin zuzurechnen sei, und nicht erst ab Durchführung der Teilung im Jahr 2015 sei rechtlich klar. 4.6. In der Replik führt die Rekurrentin aus, der Saldo des belgischen Kontos (ccc) von Euro 11'627.00 sei am 26. Februar 2018 auf das deklarierte Konto (aaa) überwiesen worden. Mithin ein halbes Jahr vor der Selbstanzeige. Die Informationen diesbezüglich seien dem KStA im Nachsteuerverfahren geliefert worden.