4.4. Mit Rekurs lässt die Rekurrentin insbesondere auch unter Verweis auf die Ausführungen in der Einsprache ergänzend geltend machen, der Kleinverdienerabzug sei um CHF 4'500.00 zu tief in die Berechnung eingeflossen. Die prozentuale Aufteilung der Abzüge nach Inland und Ausland sei zu begründen.