Ebenfalls nicht relevant sei, ob bei der Rekurrentin zusätzliche ausserordentliche Kosten angefallen seien. Der schweizerische Steuerwert des belgischen Liegenschaftsvermögens werde in der Höhe von 80 % des Verkehrswertes (Euro 57'600.00) und die darauf basierenden Liegenschaftserträge würden entsprechend auf 3 % des Steuerwertes (Euro 1'728.00) abzüglich pauschal 20 % Liegenschaftsunterhaltskosten festgesetzt.