Die prozentuale Aufteilung von Abzügen in der Steuerausscheidung nach Inland und Ausland sei sehr fraglich. Die Steuerausscheidung sei zu korrigieren, da die Abzüge in einer falschen Reihenfolge vorgenommen worden -6- seien. Dies führe für die Jahre 2008, 2009 und 2010 zu einem falschen Kleinverdienerabzug. Für die Jahre 2008 bis 2010 betrage der Kleinverdienerabzug CHF 7'500.00, für das Jahr 2016 CHF 12'000.00. Für das Jahr 2016 resultiere keine Nachsteuer. Die geringe Erhöhung des steuerbaren Einkommens für die Jahre 2008 bis 2010 würde wenig Wirkung zeigen.