Darum sei dieses "scheinbare Vermögen" während der Jahre 2008 bis 2014 nicht in der Steuerberechnung zu berücksichtigen. Ausserdem sei das Vermögen während der Jahre 2008 bis 2014 Teil einer ausländischen Liegenschaft gewesen. Der Wert einer ausländischen Liegenschaft sei für die Vermögenssteuer nur satzbestimmend zu berücksichtigen. Sie habe in den Niederlanden schon mehrere Tausend Euro an Erbschaftssteuer bezahlt. Den Ertrag von Euro 720.00 jährlich bei der Berechnung des steuerbaren Einkommens akzeptiere sie nicht.