Der Verkauf des Elternhauses sei von 2008 bis 2014 blockiert gewesen. In diesen Jahren habe es keinen Ertrag und auch keine Verfügbarkeit des Erbanteils gegeben. Erst im Jahr 2015 sei das Vermögen verfügbar geworden. Es seien jedoch sehr hohe Rechtskosten generiert worden, wobei noch ein Urteil ausstehend sei. Fast die Hälfte des geerbten Vermögens sei für Anwalts- und Gerichtskosten gebraucht worden. Es sei nicht angemessen, Vermögenssteuern für ein nicht verfügbares und nur in stark reduziertem Masse für private Zwecke verwendbares Vermögen zu verlangen. Darum sei dieses "scheinbare Vermögen" während der Jahre 2008 bis 2014 nicht in der Steuerberechnung zu berücksichtigen.