4.2. Die Rekurrentin hat in ihrer Einsprache entgegnet, es werde mangels Unterlagen eine Zinsaufrechnung der Erbschaft gemacht. Im E-Mail vom 27. Juli 2019 sei der Verkauf des Elternhauses jedoch erwähnt und eine Kopie der Einzahlung vom Notar auf das Sparkonto in Belgien vorhanden. Die Unterlagen würden somit vorliegen.