4. 4.1. Das KStA führt in der Nachsteuerverfügung aus, zufolge Nichtdeklaration einer ausländischen Liegenschaft aus einer Erbschaft und ausländischen Liegenschaftserträgen, sowie von Wertschriftenvermögen samt Erträgen in den Steuererklärungen 2008 bis 2016 seien die entsprechenden Steuerveranlagungen der Rekurrentin unvollständig ausgefallen. Die deshalb zu wenig veranlagten Steuern müssten als Nachsteuern erhoben werden.