Die Rekurrentin bestreitet, dass sie im gesamten vorliegenden Nachsteuerzeitraum Eigentümerin der Erbschaft (insbesondere Liegenschaft in den Niederlanden, vom KStA zu Unrecht als Liegenschaft in Belgien bezeichnet, was im Nachsteuerverfahren ohne Belang ist) ihrer Mutter gewesen sei. Sie macht zudem geltend, es seien ihr Kosten sowie ausländische Erbschaftssteuern aufgrund der Erbschaft der Liegenschaft in Holland entstanden. Weiter bemängelt sie die prozentuale Aufteilung der Abzüge in der -5-