Aufgrund der im Rahmen des AIA mit Belgien gelieferten Daten zeigte sich jedoch, dass die Rekurrentin über weiteres Wertschriftenvermögen (ccc) bei der C., Belgien, verfügte, welches sie weder in den Steuererklärungen noch in der Selbstanzeige angegeben hatte. 3.2. Das KStA hat für die vorliegenden Nachsteuerperioden 2008 bis 2016 die Einkommens- und Vermögenspositionen der Rekurrentin aufgelistet und das korrigierte steuerbare Einkommen bzw. korrigierte steuerbare Vermögen berechnet (siehe Beilage zur Nachsteuerverfügung vom 12. August 2019).