2. Die Rekurrentin verlangt eine Erklärung des Verhaltens des Gemeindesteueramtes Q. im Jahr 1995. Das vorliegende Rekursverfahren hat die Nachsteuern der Jahre 2008 bis 2016 zum Gegenstand. Das Jahr 1995 gehört daher nicht dazu. Auf dieses Begehren der Rekurrentin ist nicht einzutreten. 3. 3.1. Die Rekurrentin hat am 6. August 2018 eine Selbstanzeige eingereicht und folgende Betreffnisse gemeldet: - Hälftiger Anteil an einem Ferienhaus (B, R.) in Belgien für den ganzen Nachsteuerzeitraum ab 2008; - Hälftiger Anteil am Bankkonto aaa bei der C. für den ganzen Nachsteuerzeitraum ab 2008; - Bankkonto bbb bei der D. für den ganzen Nachsteuerzeitraum ab 2008.