7. Das KStA beantragt die Abweisung des Rekurses. 8. A. hat eine Replik erstatten lassen. 9. Am 1. September 2021 hat das Spezialverwaltungsgericht eine Verhandlung mit Parteibefragung durchgeführt (Protokoll der Verhandlung vom 1. September 2021 [nachfolgend: Protokoll]). -4- Das Gericht zieht in Erwägung: 1. Der vorliegende Rekurs betrifft Nachsteuern zu den Kantons- und Gemeindesteuern 2008 bis 2016. Massgebend für die Beurteilung ist das Steuergesetz vom 15. Dezember 1998 (StG).