1. 1.1. Mit Schreiben vom 6. August 2018 reichte A. beim Steueramt des Kantons Aargau, Sektion Nachsteuern und Bussen (nachfolgend: KStA), eine Selbstanzeige ein und meldete folgende, in den Steuererklärungen 2008 bis 2016 nicht deklarierte Vermögenswerte zur Nachbesteuerung an: eine Liegenschaft in Belgien, ein Konto bei der C. und ein Konto bei der D..