8.7. Nachdem die Berechnung des anrechenbaren Liquidationsgewinnes von der Rekurrentin nicht beanstandet wurde, kann auf die Werte gemäss Fragebogen Kapitalgewinne abgestellt werden. Der von der Rekurrentin zu versteuernde Liquidationsgewinn berechnet sich demnach wie folgt: Wertzuwachs auf GB Q. Parz. hhh CHF 40'075.00 Abzüglich 9.7 % AHV CHF 3'887.00 Steuerbarer Liquidationsgewinn auf Wertzuwachs CHF 36'188.00 Anteil Rekurrentin ½ CHF 18'094.00