Das Spezialverwaltungsgericht hat sich weiter dafür ausgesprochen, aufgrund der Prinzipien des Vertrauensschutzes, bei jahrelanger faktischer Nutzniessung mit jahrelanger Steuerdeklaration eine vollumfängliche Besteuerung der Liquidation des Geschäftsvermögens beim faktischen Nutzniesser vorzunehmen. 8.4.2. Das Verwaltungsgericht hat mit Entscheid vom 22. April 2016 (WBE.2015. 444) den vorstehenden Entscheid des Spezialverwaltungsgerichtes nur im ersten Punkt bestätigt, nicht jedoch hinsichtlich Vertrauensschutz: