4. Den Einspracheentscheid vom 28. Oktober 2019 (Zustellung am 27. Oktober 2019) hat A. mit Rekurs vom 25. November 2019 (Postaufgabe am gleichen Tag) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weitergezogen. Sie stellt folgenden Antrag: "Der Entscheid vom 28.10.2019 sei, wie die Veranlagung, aufzuheben und die Steuern seien meinem Bruder C., der die offenbar nun steuerpflichtigen Abschreibungen auf seinem unausgemittelten Anteil (1/2) am Nachlass von D. (unserem Vater) vorgenommen hat, zu überbinden." Auf die Begründung wird, soweit für den Entscheid erforderlich, in den Erwägungen eingegangen.