10. Mit Schreiben 16. Dezember 2021 wurde der Rekurrentin eine Reformatio in peius angedroht mit der Möglichkeit zur Stellungnahme und zum Rekursrückzug. Die Rekurrentin hat sich mit Stellungnahme vom 6. Januar 2022 geäussert und am Rekurs festgehalten. Das steuerbare Einkommen der Rekurrentin ist in Abweisung des Rekurses von CHF 49'328.00 gemäss Einspracheentscheid in Reformatio in peius um CHF 600.00 zu erhöhen. Daraus resultiert im Rekursverfahren ein steuerbares Einkommen von CHF 49'928.00, gerundet CHF 49'900.00.