9.2.3. Die "Aufstellung selbständiger Nebenerwerb A." weist einen Aufwand für das "Musikzimmer im Haus" von CHF 4'800.00 aus. Die Rekurrentin hat somit einen Mietaufwand für die Geschäftsräumlichkeiten erfasst. Da sie einen Mietaufwand für die Nutzung von Räumen in der eigenen Liegenschaft verbucht hat, ist ihr auch ein Mietertrag im verbuchten Umfang zugeflossen. Im Vergleich zur beschriebenen "Eigenmietwertmethode" ist diese Lösung steuerlich ungünstiger, da der Eigenmietwertanteil für die geschäftliche Nutzung geringer ist, als eine (verbuchte) Marktmiete. Es ist darum nicht davon auszugehen, dass die Rekurrentin bewusst eine höhere Einkommensveranlagung beantragen wollte.