9.2. 9.2.1. In der Praxis wird in Fällen wie dem vorliegenden regelmässig die "Eigenmietwertmethode" angewendet. Danach berechnet sich der geschäftliche Mietanteil am Eigenmietwert entsprechend der (anteiligen) geschäftlichen Nutzung von Räumen in Prozenten des Eigenmietwertes zuzüglich Nebenkosten. Dieser Mietaufwand wird als geschäftsmässig begründet anerkannt. Insofern wirkt sich der Mietaufwand auf den Gewinn des selbständi- - 15 -