9.1.3. Steuerbar ist danach auch die verbuchte, geschäftsmässig begründete Miete für in einer eigenen Liegenschaft genutzte Geschäftsräume. Steuerlich abzugsfähig sind Mietkosten als Geschäftskosten auch dann, wenn die steuerpflichtige Person Eigentümerin einer Liegenschaft ist, welche sie nicht nur privat, sondern auch für ihre selbständige Geschäftstätigkeit in eigenen Räumen nutzt. Das mit der Stellungnahme zur Reformatio in peius verlangte Abstellen auf die realen Marktverhältnisse anstatt auf den Eigenmietwert als fiktives Einkommen ändert an diesen Grundsätzen nichts.