8.2. Die Steuerkommission Q. macht in der Vernehmlassung geltend, die Kosten pro Raumeinheit seien falsch berechnet worden. Die Schwimmbadanlage und die Garage dürften nicht in die Berechnung des Mietwertes pro Raumeinheit fliessen. Aufgrund zu vieler Raumeinheiten und einer falsch berechneten Miete seien die berücksichtigten Mietkosten zu hoch ausgefallen. Der Steuerkommission Q. ist mit Blick auf das Raumeinheitenblatt zuzustimmen. Denn der Mietwert der Liegenschaft der Rekurrentin und ihres Partners von total CHF 26'621.00 (Betrag vor Anpassung Eigenmietwert) setzt sich aus 18,2 RE sowie CHF 7'200.00 (Betrag vor Anpassung - 14 -