Denn die bezahlten Unterrichtsstunden an der Volkshochschule haben kaum bei der Rekurrentin in Q. stattgefunden und auch die Vorbereitungen auf Gottesdienste lassen nicht darauf schliessen, dass ganze Chöre bei der Rekurrentin zu Hause probten. In Berücksichtigung aller möglichen geschäftlichen Tätigkeiten in der Halle, liegt eine weit überwiegende private Nutzung vor. Dementsprechend ist die Berücksichtigung von 0,4 RE grosszügig.