In der Wohnhalle beansprucht das Klavier einen kleinen Teil des über 40 m2 grossen Raums. Jedoch ist ausserdem dem Umstand Rechnung zu tragen, dass die Rekurrentin den Raum als Übungsraum (Chor vorbereiten, Musikunterricht, usw.) benützt. Die eingereichten Unterlagen belegen jedoch keine häufigen Gruppenübungen bei der Rekurrentin zuhause. Denn die bezahlten Unterrichtsstunden an der Volkshochschule haben kaum bei der Rekurrentin in Q. stattgefunden und auch die Vorbereitungen auf Gottesdienste lassen nicht darauf schliessen, dass ganze Chöre bei der Rekurrentin zu Hause probten.