7.4. Die vorliegenden Fotos veranschaulichen die Musikalien-Bibliothek im Arbeitszimmer der Rekurrentin. Die Bibliothek nimmt eine Wand des Zimmers ein. Etwas weiteren Platz benötigt die Rekurrentin zum Lagern bzw. Deponieren der Blasinstrumente. In Anbetracht dessen, dass der Raum gemäss Rekurrentin zudem als Bläser-Übungsraum benutzt werde, sie jedoch im Jahr 2017 lediglich 8 Querflöten-Lektionen erteilt hat, erscheinen die von der Steuerkommission Q. anerkannten 0,6 RE des Arbeitszimmers im Untergeschoss als noch angemessen. Selbst wenn die Anzahl der Musikschüler – wie die Rekurrentin in ihrem Schreiben vom 6. Januar 2022 - 13 -