Diese Beträge entsprechen der mit der Steuererklärung 2017 eingereichten "Aufstellung selbständiger Nebenerwerb A.". Die Rekurrentin hatte somit im Jahr 2017 nur eine Schülerin, welcher sie achtmal Einzelunterricht erteilt hat. Des Weiteren hat die Rekurrentin nach ihren Angaben für die Volkshochschule Gruppen unterrichtet (B). Auf den fünf Belegen betreffend Gottesdienste wurde jeweils notiert, wie viele Fahrten diese Engagements mit sich brachten. Daraus ist abzuleiten, dass die Rekurrentin nicht nur von zu Hause aus für diese Konzerte tätig war und geübt hat, sondern – wie dies auch üblich ist – sich auch vor Ort vorbereitet hat.