In Bezug auf den Abzug Eigenmietwert braucht die Rekurrentin für ihre selbständige Erwerbstätigkeit Raum zum Üben sowie einen Platz für ihre Instrumente, die Notenständer und die Noten. Die administrativen Tätigkeiten erledigt sie gemäss eigenen Angaben in einem anderen Raum, der in der Pauschale bereits enthalten sei und den sie deshalb nicht noch separat geltend mache. - 12 - 7.2. Gemäss den eingereichten Belegen (Rechnungen und Bankauszüge) berechnen sich die Einnahmen aus selbständiger Erwerbstätigkeit wie folgt: