7. 7.1. Die selbständige Tätigkeit der Rekurrentin besteht gemäss Steuererklärung 2017 in "selbständigen Musikaktivitäten". Diese werden in der zusätzlich eingereichten "Aufstellung selbständiger Nebenerwerb A." detaillierter umschrieben mit Konzerte/Kurse und Privatstunden. Gemäss den eingereichten Fotos spielt die Rekurrentin Querflöte, Piccolo und Klavier. In Bezug auf den Abzug Eigenmietwert braucht die Rekurrentin für ihre selbständige Erwerbstätigkeit Raum zum Üben sowie einen Platz für ihre Instrumente, die Notenständer und die Noten.