In der Folge hat das Spezialverwaltungsgericht die Rekurrentin ersucht, Fotos der fraglichen Räume, einen Grundrissplan des Einfamilienhauses, sämtliche Belege zur "Aufstellung selbständiger Nebenerwerb A." sowie eine Aufstellung über die unterrichteten und für die selbständige Erwerbstätigkeit verwendeten Musikinstrumente einzureichen. Die Rekurrentin reichte diverse Unterlagen (Fotos, Belege, Raumeinheitenblatt, Grundrissplan) ein.