 Ein Raum im Untergeschoss (1,2 RE) werde zum Üben, für die Musikliteratur und die Instrumente gebraucht. Es sei ein Lager- und Übungsraum inklusive Infrastruktur. Dieser Raum sei fix belegt mit Musikalien und diene als Bläser-Übungsraum.  Sie brauche die Hälfte der Wohnhalle (somit 0,9 RE). Darin stehe das Klavier und sie nutze den Raum als Unterrichtsraum, für Einzel- und Gruppenunterricht sowie für alle Vorbereitungsarbeiten mit dem Klavier. Sie musiziere darin und bereite sich auf Konzerte vor, z.T. mit mehreren Personen.