Im selben Verhältnis wird die Eigenmiete oder der Mietzins aufgeteilt. Fehlt ein Schätzungsprotokoll, wird der Mietzins durch die offizielle Zimmerzahl plus zwei (für Nebenräume wie die Küche und das Bad) geteilt und mit der Anzahl der geschäftlich genutzten Räume multipliziert (zum Ganzen: SGE vom 20. Juli 2017 [3-RV.2017. 43] mit Hinweisen). 6. 6.1. Gemäss Angaben der Rekurrentin benötigt sie für ihre berufliche Tätigkeit insgesamt drei Räume des Hauses, davon 2 Räume mit einem Anteil von insgesamt 2,1 RE für ihre selbständige Erwerbstätigkeit. Es handelt sich dabei um folgende Räume: