4.6. In der Stellungnahme zur angedrohten Reformatio in peius hielt die Rekurrentin an ihren bisherigen Standpunkten und am Rekurs fest. Ergänzend führte sie aus, die behördlich angedrohte Reduktion eines bereits ungenügenden Abzuges als Reaktion auf eine Einsprache (recte: Rekurs) werde als qualifizierte Nötigung beurteilt. Für Mietkosten der benutzten Räume sei nicht auf den fiktives Einkommen darstellenden Eigenmietwert, sondern auf die realen Marktverhältnisse im Quervergleich mit dem gewerblichen Umfeld abzustellen. Die Rekurrentin macht sodann geltend, dass sie zuhause und nicht in Konzertsälen oder in einer Kirche übe.