Die von der Rekurrentin geforderte 50 %-Nutzung der 44 m2 grossen Wohnhalle (1,8 RE) für die selbständige Erwerbstätigkeit im Nebeneinkommen könne nicht nachvollzogen werden: • Das Klavier nehme nur einen Teil des grossen Raumes in Anspruch. • Die Einnahmen aus der selbständigen Tätigkeit würden sich mit CHF 720.00 in einem sehr kleinen Rahmen (total CHF 6'620.00) bewegen. • Das Klavier werde auch für die unselbständige Tätigkeit und private Zwecke genutzt. Unter Berücksichtigung dieser Aspekte könne die geschäftliche Nutzung der Wohnhalle auf gut 20 % geschätzt werden, was 0,4 RE entspreche. Somit diene 1 RE der geschäftlichen Nutzung.