Die 2,1 RE ergäben bei einem Eigenmietwert von CHF 32'212.00 einen Betrag von CHF 3'717.00 (60 % des Marktwertes) und auf den Marktwert hochgerechnet CHF 6'195.00. Die Deklaration von CHF 4'800.00 liege somit in der Hälfte zwischen dem Eigenmiet- und dem Marktwert. 4.4. Die Steuerkommission Q. führte in der Vernehmlassung aus, dass die Rekurrentin das Arbeitszimmer gemäss Rekurs mit 1,2 RE zur Hälfte für die unselbständige Erwerbstätigkeit benütze. Dieser Abzug sei in der Berufskostenpauschale bereits berücksichtigt. Somit würden 0,6 RE dieses Raumes auf die selbständige Tätigkeit entfallen.