In der Wohnhalle würden alle Vorbereitungsarbeiten mit dem Klavier erledigt. Einen weiteren Raum als Büro benutze sie mindestens zur Hälfte für alle administrativen Arbeiten, v.a. als Musikschulleiterin U., weshalb dieser Anteil nicht für die selbständige Tätigkeit aufgeführt und im allgemeinen Arbeitnehmerabzug enthalten sei. Nach der Raumeinheiten-Aufstellung seien das 1,2 RE für den Einzelraum und 50 % von 1,8 RE der Halle. Dies ergebe 2,1 RE oder 11,54 % des Totals. -7-