Es sei Unsinn, den Abzug in einem Verhältnis zum Einkommen zu sehen. Unkosten seien Unkosten, auch wenn am Schluss kein Reingewinn resultiere. Eine selbständige Arbeit sei im Übrigen oft mit Schwankungen behaftet, wobei die Unkosten konstant blieben. Die Begründung, der Abzug beziehe sich nur auf die CHF 720.00 für selbständiges Unterrichtseinkommen, sei absurd. Auch eine Konzertvorbereitung, z.T. mit mehreren Personen, beanspruche den deklarierten Raumbedarf. Der Abzug betreffe den gesamten selbständig erwirtschafteten Betrag.